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   VG Mainz, 19.12.2019 - 1 O 1071/19.MZ   

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https://dejure.org/2019,55992
VG Mainz, 19.12.2019 - 1 O 1071/19.MZ (https://dejure.org/2019,55992)
VG Mainz, Entscheidung vom 19.12.2019 - 1 O 1071/19.MZ (https://dejure.org/2019,55992)
VG Mainz, Entscheidung vom 19. Dezember 2019 - 1 O 1071/19.MZ (https://dejure.org/2019,55992)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Keine Anordnung von Ersatzzwangshaft für Vollstreckungsschuldner in Strafhaft

  • esovgrp.de

    GG Art 104,GG Art 104 Abs 2,GG Art 104 Abs 2 S 1,LVwVG § 67,LVwVG § 67 Abs 1,LVwVG § 67 Abs 1 S 1,LVwVG § 67 Abs 2,ZPO § 802,ZPO § 802h,ZPO § 802h Abs 1
    Anordnung, Antrag, Aufenthalt, Aufenthaltsverbot, Beugewirkung, Bevorratung, Erledigung, Ersatzzwangshaft, Festsetzung, Geeignetheit, Grundverfügung, Haft, Haftbefehl, Haftentlassung, Rechtsschutz, Rechtsschutzbedürfnis, Richtervorbehalt, Strafhaft, Verfügung, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Frankfurt/Main, 09.03.2017 - 5 N 340/17
    Auszug aus VG Mainz, 19.12.2019 - 1 O 1071/19
    4 Die Anordnung von Ersatzzwangshaft steht in direkter Verbindung mit der Beitreibung eines festgesetzten Zwangsgeldes (vgl. VG Frankfurt a.M., Beschluss vom 9. März 2017 - 5 N 340/17.F -, juris, Rn. 12).

    Es spricht allerdings viel dafür, dass die Anordnung der Ersatzzwangshaft auch nach Erledigung der Grundverfügung möglich ist und sich eine Wiederholungsgefahr auch auf etwaige neue weitergehende Verfügungen erstrecken kann (vgl. VG Frankfurt a.M., Beschluss vom 9. März 2017 - 5 N 340/17.F -, juris, Rn. 12 [ohne Bezugnahme auf eine Wiederholungsgefahr]; strenger OVG NRW, Beschluss vom 30. Januar 2006 - 5 E 1392/05 -, NJW 2006, 2569 [nur bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen]).

  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15

    Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Richtervorbehalt erforderlich?

    Auszug aus VG Mainz, 19.12.2019 - 1 O 1071/19
    Denn damit das Gericht letztlich die "Verantwortung für die Maßnahme" übernehmen kann (vgl. BVerfG, Urteil vom 24. Juli 2018 - 2 BvR 309/15, 2 BvR 502/16 -, NJW 2018, 2619, Rn. 97), muss das Vorliegen der Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Vollstreckung hinreichend zuverlässig antizipiert werden können.
  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus VG Mainz, 19.12.2019 - 1 O 1071/19
    Der Eingriff in die Grundrechte muss schließlich "kontrollierbar" bleiben (vgl. BVerfG, Urteil vom 20. Februar 2001 - 2 BvR 1444/00 -, NJW 2001, 1121 [1122]), was bei einem hier begehrten Haftbefehl "auf Vorrat", mit dessen Vollstreckung von vornherein frühestens erst nach mehreren Monaten zu rechnen wäre, nicht der Fall ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2006 - 5 E 1392/05
    Auszug aus VG Mainz, 19.12.2019 - 1 O 1071/19
    Es spricht allerdings viel dafür, dass die Anordnung der Ersatzzwangshaft auch nach Erledigung der Grundverfügung möglich ist und sich eine Wiederholungsgefahr auch auf etwaige neue weitergehende Verfügungen erstrecken kann (vgl. VG Frankfurt a.M., Beschluss vom 9. März 2017 - 5 N 340/17.F -, juris, Rn. 12 [ohne Bezugnahme auf eine Wiederholungsgefahr]; strenger OVG NRW, Beschluss vom 30. Januar 2006 - 5 E 1392/05 -, NJW 2006, 2569 [nur bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.04.1995 - 8 B 10780/95
    Auszug aus VG Mainz, 19.12.2019 - 1 O 1071/19
    Die Beitreibung ist nach Maßgabe der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz nur dann möglich, wenn bei Unterlassungsverfügungen, wozu wohl im weiteren Sinne das Aufenthaltsverbot zu zählen wäre, eine hinreichende Wiederholungsgefahr anzunehmen wäre (vgl. OVG RP, Beschluss vom 20. April 1995 - 8 B 10780/95 -, juris, Rn. 3).
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